Wasserschaden: Wer zahlt? Versicherung, Mieter und Vermieter

Was Sie nach einem Wasserschaden tun sollten, welche Versicherung welche Kosten trägt und wer wofür zuständig ist – kompakt erklärt.

Kurz gesagt

Schäden am Gebäude – Wände, Böden, Decken, Estrich und fest verlegte Leitungen – trägt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Schäden an der Einrichtung – Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte – trägt die Hausratversicherung des Bewohners. Hat ein anderer den Schaden schuldhaft verursacht, etwa ein Nachbar, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung in Betracht. Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau sind meist nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, hängt von Ihrem Vertrag ab. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

Die ersten Schritte nach einem Wasserschaden

  1. Wasser stoppen: Drehen Sie den Haupthahn zu oder schließen Sie das Absperrventil der betroffenen Leitung.
  2. Strom abschalten: Schalten Sie in betroffenen Räumen die Sicherung aus, wenn Wasser an Steckdosen, Leitungen oder Geräte gelangt sein kann.
  3. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos, notieren Sie Datum, Uhrzeit, betroffene Räume und beschädigte Gegenstände.
  4. Schaden melden: Als Mieter informieren Sie sofort Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Als Eigentümer melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.
  5. Schaden begrenzen: Bringen Sie Wertsachen in Sicherheit, nehmen Sie stehendes Wasser auf und lüften Sie. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände erst, wenn die Versicherung zugestimmt hat.
  6. Fachbetrieb beauftragen: Lassen Sie Ursache, Feuchtigkeit und Trocknung von Fachleuten prüfen – mehr dazu unter Wasserschaden Sanierung.

Welche Versicherung zahlt was?

Versicherung Zahlt in der Regel für Wer schließt sie ab?
Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude durch Leitungswasser, z. B. nach Rohrbruch: Wände, Böden, Decken, Estrich, fest verlegte Leitungen. Je nach Vertrag auch Trocknung und Aufräumarbeiten. Eigentümer bzw. Vermieter
Hausratversicherung Bewegliche Gegenstände: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte. Je nach Vertrag auch Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Bewohner – Mieter oder Eigentümer
Privathaftpflichtversicherung Schäden, die jemand anderen fahrlässig zugefügt hat, z. B. eine übergelaufene Badewanne, die die Wohnung darunter beschädigt. Verursacher
Elementarschadenversicherung Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau. Ohne diesen Zusatz sind solche Schäden meist nicht versichert. Als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung

Prüfen Sie im Schadenfall Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach, welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst.

Durch Wasserschaden beschädigte Zimmerdecke in einer Mietwohnung

Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer ist zuständig?

Das sollten Mieter wissen

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung (Anzeigepflicht nach § 536c BGB). Wer zu spät meldet, kann für dadurch entstandene Folgeschäden haften.
  • Begrenzen Sie den Schaden, soweit es Ihnen zumutbar ist, und ermöglichen Sie Handwerkern und Trocknungsfachleuten den Zugang.
  • Schäden an Ihren eigenen Möbeln und Gegenständen melden Sie Ihrer Hausratversicherung.
  • Solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, kann eine Mietminderung in Betracht kommen (§ 536 BGB). Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Das sollten Vermieter und Hausverwaltungen wissen

  • Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 BGB). Trocknung und Reparatur der Bausubstanz veranlasst deshalb der Vermieter.
  • Den Gebäudeschaden meldet der Eigentümer seiner Wohngebäudeversicherung.
  • Hat ein Mieter oder ein Dritter den Schaden verursacht, kann die Versicherung unter Umständen beim Verursacher Rückgriff nehmen.

Für Hausverwaltungen und Vermieter ab 50 Wohnungen übernehmen wir Sanierung, Instandsetzung und Renovierung aus einer Hand – mehr unter Sanierung und Renovierung für Hausverwaltungen.

Wenn der Nachbar die Wohnung flutet

Läuft Wasser aus der Wohnung darüber, haftet in der Regel der Verursacher – sofern er fahrlässig gehandelt hat, zum Beispiel bei einer übergelaufenen Badewanne. Dann kommt seine Privathaftpflichtversicherung in Betracht.

Ohne Verschulden, etwa bei einem plötzlichen Rohrbruch in der Wand, greifen meist die eigenen Versicherungen: die Gebäudeversicherung für die Bausubstanz, die Hausratversicherung für die Einrichtung. Informieren Sie in Mehrfamilienhäusern immer zuerst die Hausverwaltung oder den Vermieter.

Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?

Trocknungsgeräte laufen oft mehrere Tage bis Wochen und verbrauchen Strom über den Zähler der Wohnung. In einer Mietwohnung gehört die Trocknung zur Schadensbeseitigung, für die der Vermieter zuständig ist. Hat der Mieter den Schaden nicht verursacht, muss er die Stromkosten in der Regel nicht selbst tragen. Eigentümer sollten in ihrer Gebäudeversicherung nachsehen, ob Trocknungs- und Stromkosten mitversichert sind.

Tipp: Notieren oder fotografieren Sie den Zählerstand zu Beginn und am Ende der Trocknung. So lässt sich der Mehrverbrauch belegen.

Was kostet die Sanierung eines Wasserschadens?

Die Kosten hängen davon ab, wie viel Wasser ausgetreten ist, welche Bauteile betroffen sind, wie lange getrocknet werden muss und welche Reparaturen danach nötig sind. Eine seriöse Aussage ist erst nach einer Besichtigung möglich.

FEGA Sanierung besichtigt den Schaden, ermittelt die Ursache und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auf Wunsch stimmen wir den Ablauf direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Wasserschaden? Wir helfen.

FEGA Sanierung übernimmt Ursachensuche, Trocknung, Reinigung und Wiederherstellung – in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Telefon: 0151 23818655 · E-Mail: info@fega-sanierung.com

Häufige Fragen: Wasserschaden, Versicherung und Mietrecht

Wer zahlt einen Wasserschaden in der Mietwohnung?

Schäden am Gebäude trägt in der Regel der Vermieter über seine Wohngebäudeversicherung. Schäden an Möbeln und Gegenständen des Mieters übernimmt dessen Hausratversicherung. Hat jemand den Schaden fahrlässig verursacht, kann dessen Privathaftpflichtversicherung zahlen.

Muss ich als Mieter einen Wasserschaden melden?

Ja. Mieter müssen Schäden an der Wohnung unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden (§ 536c BGB). Wer zu spät meldet, kann für dadurch entstandene Folgeschäden haften.

Kann ich nach einem Wasserschaden die Miete mindern?

Solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, kann eine Mietminderung in Betracht kommen (§ 536 BGB). Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, zum Beispiel beim Mieterverein.

Zahlt die Versicherung Schäden durch Starkregen oder Rückstau?

Meist nur, wenn eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Die normale Leitungswasser-Deckung umfasst solche Schäden in der Regel nicht.

Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?

In einer Mietwohnung gehört die Trocknung zur Schadensbeseitigung, für die der Vermieter zuständig ist. Hat der Mieter den Schaden nicht verursacht, muss er die Stromkosten in der Regel nicht tragen. Notieren Sie den Zählerstand zu Beginn und am Ende der Trocknung.

Darf ich beschädigte Möbel sofort wegwerfen?

Besser nicht. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und stimmen Sie sich mit Ihrer Versicherung ab, bevor Sie beschädigte Gegenstände entsorgen.